In der folgenden Beschreibung gehen wir von einem Single Family Office aus, das ein organisch gewachsenes Vermögen betreut und die Fondsauflage als Teil einer strategischen Weiterentwicklung begreift. Aufgrund des erwarteten hohen Beratungsbedarfs fällt die Wahl auf einen Fondspartner, der mehr bietet als reines Management. Familien, die ihren Bedarf bereits kennen und mit ihrer Vermögensallokation zufrieden sind, können direkt mit Schritt drei beginnen.
In fünf Schritten zum eigenen Familienfonds
Schritt 1: Bedarfsanalyse
Im ersten Schritt informiert der Single Family Officer seinen Dienstleister über die spezifischen Herausforderungen, Zielsetzungen und Besonderheiten des Vermögens. Beide Parteien erarbeiten ein gemeinsames Verständnis dafür, welche Aufgaben künftig extern erledigt werden sollen und welche beim Single Family Office verbleiben. In dieser Phase wird auch geprüft, welche Vorteile ein individueller Fonds für die Familie bietet.
Schritt 2: Vermögensstrukturierung
Als nächstes empfiehlt es sich, eine gründliche Bestandsaufnahme des Vermögens durchzuführen. Dabei sollte überprüft werden, ob alle Vermögenswerte, einschließlich illiquider Assets, in einer einheitlichen Datenbank erfasst sind. Nur mit einem umfassenden Überblick lassen sich Fragen zur Struktur des künftigen Fonds und zu einer möglichen Anpassung der strategischen Asset Allocation qualifiziert beantworten. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu überlegen, welche bisher nicht berücksichtigten Assetklassen, wie beispielsweise Private Equity, zur Erreichung der Vermögensziele beitragen können.
Schritt 3: Fondskonzeption
In diesem Schritt wird geklärt, welche Investments künftig im Fonds gehalten werden. So dürfte es beispielsweise nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein, Kunst- oder Oldtimer-Investments in einer Fondsstruktur zu verwalten. Die Aufnahme in einen Fonds gilt dann als besonders vorteilhaft, wenn ein hoher Verwaltungsaufwand besteht, etwa bei Private Equity Investments oder bei Aktien- und Anleiheinvestments, die regelmäßiges Rebalancing erfordern.
Im weiteren Verlauf gilt es, Anlagerichtlinien zu erarbeiten, die den Interessen der Familie entsprechen und sämtliche regulatorischen Anforderungen berücksichtigen. Ein wesentlicher Punkt betrifft dabei die Frage, in welcher Form die Familie in Investitionsentscheidungen des Fondspartners eingebunden werden möchte. Möglich ist hier etwa die Einrichtung eines Anlageausschusses mit Vetorecht.
Schritt 4: Fondsauflage
Die Registrierung des Fonds erfolgt in Abstimmung mit der BaFin durch den Fondspartner. Der Single Family Officer muss hierbei nicht selbst aktiv werden.
Schritt 5: Laufende Fondsverwaltung
Nach Einbringung der Liquidität in den Fonds übernimmt der Partner die gesamte Administration: Vom An- und Verkauf über das Rebalancing und die Liquiditätssteuerung bis hin zur Überwachung auf Einzelinvestmentebene. Zudem erbringt der Fondspartner sämtliche vereinbarten Dienstleistungen, wie beispielsweise das Sourcing von Investments, Due Diligence Prüfungen oder individuelles Reporting.
Diese fünf Schritte weisen den Weg zu einem individuellen Familienfonds, der die Vermögensverwaltung optimiert und den Single Family Officer erheblich entlastet, ohne den eigenen Entscheidungsspielraum einzuschränken.